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· Rechtliche Tipps rund um Haus und Bauen |
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Vorsicht: Schnee-Lawine - Hausbesitzer haftet!
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Rutscht Schnee vom Dach, haften Hausbesitzer für die daraus entstandenen Personen- und Sachschäden (z.B. an geparkten Autos etc.).
Das stellte das Amtsgericht Karlsruhe ausdrücklich fest. Ohne Schneefang-Gitter oder Schneestopper auf dem Dach geraten Hausbesitzer schnell in Haftung für daraus entstandene Schäden. Kommt es zu Personen oder Sachschäden, prüft die Versicherung nämlich, ob der Hauseigentümer seiner Sorgfaltspflicht mit Schutzvorrichtungen nachgekommen ist. Fanggitter sind eine wichtige Schutzmaßnahme gegen Dach-Lawinen. Sie halten den Schnee auf, schützen vor der weißen Pracht von oben. Wenn Hauseigentümer das Herabrutschen des Schnees nicht vollständig verhindern können, müssen sie geeignete Maßnahmen treffen. Im Zweifelsfall muss mit Warnschildern auf die Lawinen-Gefahr hingewiesen werden (Amtsgericht Karlsruhe AZ 2 C 299/98) ![]() Schneefangzubehör wie Gitter oder Schneestopper sollten vor einer neuen Dach-Eindeckung geplant werden In schneereichen Gebieten empfehlen sich zusätzlich auch noch Schneestopper. Diese geformten Metallbügel (in allen Dachfarben) verhindern, dass der Schnee zusammenrutscht und die Dachkante zu sehr belastet. Außerdem wirkt die geschlossene Schneedecke als zusätzliche Isolierschicht. Schneestopper sind einfach anzubringen auch im nachhinein. Dach-Zubehör - z. B. Fanggitter oder Schneestopper - beugen vor. Die Industrie bietet dieses Zubehör für alle Ziegel- und Dachstein-Modelle an. ![]() |
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